
Highlights aus den vorgestellten Artikeln unter diesem Tag:












Ja, die Take-away-Schalen mit Deckel eignen sich zur Aufbewahrung aller Arten von Speisen, sowohl warmer als auch kalter, wie beispielsweise Suppen und Eintöpfe, und verhindern dabei ein Verschütten oder Auslaufen. OK Compost.
Absolut. Solche Papierlebensmittelbehälter eignen sich gut für Salate, gefrorene Desserts und andere kalte Speisen.
Definitiv, unsere Mitnahme-Schalen mit Deckeln sind mikrowellengeeignet, sodass Kunden die meisten Mahlzeiten aufwärmen können, ohne die Struktur der Schale zu beeinträchtigen.
EN 13432 ist die maßgebliche Norm der Europäischen Union für die Kompostierbarkeit von Verpackungsmaterialien und ein Eckpfeiler der EU-weiten Kunststoffabfallverordnung “OK Compost”. Sie legt fest, ob ein Produkt nach europäischem Recht rechtmäßig als „kompostierbar“ gekennzeichnet und vermarktet werden darf. Im Gegensatz dazu ist ASTM D6400 eine in den USA ansässige Norm, die von ASTM International entwickelt wurde und in erster Linie auf nordamerikanische Märkte abzielt. Beide weisen Ähnlichkeiten bei den Leistungsgrenzwerten (biologische Abbaubarkeit, Zerfall, Ökotoxizität) auf, unterscheiden sich jedoch in folgenden Punkten: Merkmal EN 13432 ASTM D6400 Frist für die Kompostierung 6 Monate 6 Monate Anforderung an die CO₂-Umwandlung ≥90% ≥60% Grenzwerte für Schwermetalle Streng (EU-Grenzwerte) Mäßig Zerfall (2-mm-Sieb) Erforderlich Erforderlich Test auf Pflanzenwachstumstoxizität Obligatorisch Obligatorisch Zulassung für die Kennzeichnung in der EU Ja Nein Fazit: Für jedes Produkt, das als kompostierbar ausgewiesen wird und auf den europäischen Markt gelangen soll – insbesondere gemäß der Richtlinie (EU) 2019/904 – ist die Norm EN 13432 gesetzlich vorgeschrieben und nicht optional.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen. PLA (Polymilchsäure) muss nach EN 13432 zertifiziert und ausschließlich für die industrielle Kompostierung gekennzeichnet sein. Die EU akzeptiert keine Angaben zur Heimkompostierung für PLA, es sei denn, diese ist separat zertifiziert (z. B. „OK Compost HOME“ durch den TÜV). Die Produkte müssen außerdem mit dem korrekten Label versehen sein, um Strafen wegen Greenwashing zu vermeiden: „OK Compost“.
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