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EN13432 ist die maßgebliche Kompostierbarkeitsnorm der Europäischen Union für Verpackungsmaterialien und ein Eckpfeiler der EU-weiten Kunststoffabfallverordnung. Sie legt fest, ob ein Produkt nach europäischem Recht legal als "kompostierbar" gekennzeichnet und vermarktet werden darf. Im Gegensatz dazu ist die ASTM D6400 eine US-amerikanische Norm, die von ASTM International entwickelt wurde und in erster Linie auf die nordamerikanischen Märkte abzielt. Die beiden Normen ähneln sich in Bezug auf die Leistungsschwellen (biologische Abbaubarkeit, Desintegration, Ökotoxizität), unterscheiden sich aber in folgenden Punkten: Merkmal EN13432 ASTM D6400 Kompostierungsfrist 6 Monate 6 Monate CO₂-Umwandlungsanforderung ≥90% ≥60% Schwermetallgrenzwert Streng (EU-Grenzwerte) Mäßig Desintegration (2mm-Sieb) Erforderlich Erforderlich Pflanzenwachstumstoxizitätstest Obligatorisch Obligatorisch Akzeptanz für Kennzeichnung in der EU Ja Nein Schlussfolgerung: Für jedes Produkt, das den Anspruch erhebt, kompostierbar zu sein, und das auf den europäischen Markt gebracht werden soll - insbesondere im Rahmen der Richtlinie (EU) 2019/904-EN13432 ist gesetzlich vorgeschrieben, nicht optional.
EN 13432 ist die in Europa geltende Norm für die Kompostierbarkeit, während ASTM D6400 vor allem in den USA angewendet wird – DIN 13432. Beide erfordern Prüfungen auf biologische Abbaubarkeit, Zerfall und Ökotoxizität – allerdings enthält die EN 13432 strengere Grenzwerte für Schwermetalle und verlangt die vollständige Einhaltung der Anforderungen auf Verpackungsebene – DIN 13432. Exporteure, die beide Märkte anvisieren, benötigen möglicherweise eine doppelte Zertifizierung – DIN 13432.
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