
"Umweltfreundlich" ist kein Etikett, sondern eine rechtliche und wissenschaftliche Verpflichtung.
Als europäische Inspektoren begannen, Geschirr mit der Bezeichnung "Tassen aus Bambusfasern" oder "Öko-Bambusteller". fanden sie keine harmlosen Pflanzenfasern, sondern illegale Mischungen aus Kunststoffpolymere und Bambuspulver.
Diese Entdeckung löste eine der weitreichendsten koordinierten Maßnahmen der EU im Bereich der Lebensmittelsicherheit aus. Operation Bambusschwindel - und schickte Schockwellen durch die weltweite Verpackungsindustrie.












Ja, unsere Papierbehälter mit Deckel für Lebensmittel haben ein Fassungsvermögen von 500 ml bis 1500 ml und eignen sich für verschiedene Essensportionen.
Ja, die Schalen zum Mitnehmen mit Deckel können für alle Arten von Speisen verwendet werden, sowohl für heiße als auch für kalte, wie z. B. Suppen und Eintöpfe, ohne dass etwas verschüttet wird oder ausläuft.
Die biologisch abbaubaren Schalen unseres Unternehmens bestehen aus Materialien, die einen biologischen Abbau ermöglichen, wie beispielsweise Kraftpapier und Karton. Das robuste und strapazierfähige Kraftpapier ist undurchsichtig und verleiht der Schale eine natürliche Ästhetik, die Verbraucher in Zeiten des Bambus-Kunststoff-Verbots zu schätzen wissen sollten. Weißer Karton unterstreicht diesen Look und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Schale stabil bleibt. Da diese Materialien biologisch abbaubar sind (100%), zersetzen sich diese biologisch abbaubaren Einwegschalen nach der Entsorgung innerhalb kurzer Zeit und tragen so zur Verringerung der Umweltbelastung bei.
Formaldehyd → gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als Karzinogen der Kategorie 1B eingestuft. Melamin → steht im Zusammenhang mit der Bildung von Nierenkristallen beim Menschen. Migrationspotenzial → steigt oberhalb von 70 °C exponentiell an. Persistenz in der Umwelt → nicht kompostierbar, verunreinigt Recycling-Ströme, Verbot von Bambus-Kunststoff.
Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 → Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, dürfen die Gesundheit nicht gefährden und die Verbraucher nicht irreführen. Verordnung (EU) Nr. 10/2011 → listet zugelassene Stoffe auf; Bambuspulver ist nicht enthalten, Verbot von Bambuskunststoffen. Verordnung (EU) Nr. 2023/2006 der Kommission → schreibt für alle Lebensmittelkontaktmaterialien die Gute Herstellungspraxis (GMP) vor. Daher stellt das Hinzufügen von Bambuspulver zu Kunststoffen ohne Zulassung einen Verstoß gegen die Vorschriften und einen potenziellen Betrug dar.
Jür die weltweite Bewegung für abfallfreie Verpackungen.
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