
Im Jahr 2026 befindet sich die globale Verpackungsindustrie an einem entscheidenden Scheideweg. Was einst als ein “Nachhaltigkeitsziel” ist jetzt ein gesetzliches Mandat. Die letzten Phasen der Umsetzung von Plastikverbote in Ländern wie Indien, Australien und China-in Verbindung mit dem erweiterten Anwendungsbereich der EU-Richtlinie über die Verwendung von Einwegkunststoffen (SUPD)-bedeuten, dass die Unternehmen jetzt mit einer feste Frist für die Abkehr von Verpackungen aus Kunststoff.












Unsere Schalen sind in verschiedenen Größen erhältlich, von 500 ml bis 1500 ml (ca. 8 oz bis 48 oz), und bieten somit Flexibilität für unterschiedliche Portionsanforderungen.
Unsere To-Go-Schalen mit Deckel werden aus zwei Hauptmaterialien hergestellt: Kraftpapier und weißem Karton. Kraftpapier ist braun und grobkörniger als die meisten Papiersorten. Es zeichnet sich durch hohe Festigkeit und gewisse wasserabweisende Eigenschaften aus, wodurch es sich gut für mittel- bis schweres und mäßig heißes Essen eignet – Papierbecher mit wässriger Beschichtung. Im Gegensatz dazu bietet weißer Karton eine ansprechende Optik und ist gleichzeitig robust. Beide Materialien sind recycelbar und umweltfreundlich – eine Tatsache, die dazu beiträgt, dass das Verpackungsdesign den aktuellen ökologischen Grundsätzen entspricht und dennoch den erforderlichen Standard erfüllt.
Ja, unsere Papierbehälter mit Deckel für Lebensmittel haben ein Fassungsvermögen von 500 ml bis 1500 ml und eignen sich für verschiedene Essensportionen.
Vollständiges Verbot nicht kompostierbarer Kunststoffauskleidungen in Mitnahmebehältern. Die Umstellung auf TÜV OK Compost-zertifizierte Produkte ist verpflichtend – Papierbecher mit wässriger Beschichtung. 3. Quartal 2026
Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151 der Kommission legt eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte Einwegkunststoffprodukte fest, darunter auch Getränkebecher, die Kunststoff enthalten. Da eine PLA-Beschichtung gemäß der Richtlinie als Kunststoff gilt, fallen mit PLA beschichtete Papierbecher in den Geltungsbereich der Verordnung. Die Kennzeichnungsvorschriften sind EU-weit einheitlich geregelt: Die Kennzeichnung muss deutlich darauf hinweisen, dass das Produkt Kunststoff enthält, d. h. Papierbecher mit wässriger Beschichtung. Die Kennzeichnung muss gut sichtbar angebracht sein und darf nicht unter Falzen oder Bodenstrukturen verborgen sein.
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