
Kurze Zusammenfassung: Eine glaubwürdige Marke für nachhaltige Verpackungen entsteht nicht dadurch, dass man Produktseiten mit weiteren „grünen“ Begriffen überfrachtet. Sie entsteht durch ein kontrolliertes System, das jede Umweltaussage definiert, jede Aussage auf das richtige Produkt und den richtigen Markt beschränkt, die Aussage mit entsprechenden Nachweisen untermauert und die Teams in den Bereichen Vertrieb, Marketing, Beschaffung, Qualität und Compliance aufeinander abstimmt. Zertifizierungen, Prüfungen, Lebenszyklusdaten, Rückverfolgbarkeit und transparente Einschränkungen spielen dabei jeweils unterschiedliche Rollen. Kein einzelnes Dokument belegt jede Nachhaltigkeitsaussage.












Ja, unser Salat-To-Go-Behälter mit verschließbarem Deckel ist mikrowellengeeignet, so dass die Verbraucher ihre Lebensmittel ohne Probleme erhitzen können.
Die kompostierbaren Schalen mit Deckel gibt es in verschiedenen Größen von 500 ml bis 1500 ml (8 oz bis 48 oz), um den unterschiedlichen Lebensmittelportionen gerecht zu werden.
Ja, man kann sie in die Mikrowelle stellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich angegeben ist. Das ist praktisch, da man die Mahlzeiten so schnell in derselben Schale aufwärmen kann – LCA-Verpackung.
Die Verpackungsindustrie durchläuft derzeit tiefgreifende Veränderungen, die durch weltweit verschärfte Vorschriften vorangetrieben werden. Diese neuen Vorschriften zielen darauf ab, “Greenwashing” zu unterbinden und Transparenz sowie Rechenschaftspflicht durchzusetzen: EU-Richtlinie über Umweltangaben (voraussichtliche Fertigstellung 2025, COM/2023/166 final). Diese Richtlinie schreibt vor, dass Umweltangaben durch strenge wissenschaftliche Nachweise wie Ökobilanzen (LCA) oder anerkannte Zertifizierungen durch unabhängige Dritte untermauert werden müssen – LCA-Verpackungen. Begriffe wie “biologisch abbaubar”, “klimaneutral” oder „ökologisch“ dürfen nicht mehr ohne Nachweis willkürlich verwendet werden – LCA-Verpackungen. Kalifornischer Senatsentwurf 343 (SB-343): Kalifornien verbietet irreführende Umweltkennzeichnungen und schreibt vor, dass kompostierbare Verpackungen Standards wie ASTM D6400 oder TÜV OK Compost erfüllen müssen.
Zertifizierte kompostierbare Verpackungen erfüllen bestimmte Normen wie EN13432 oder ASTM D6400 und gewährleisten, dass sie in industriellen oder privaten Kompostieranlagen sicher abgebaut werden, ohne schädliche Rückstände zu hinterlassen.
Jür die weltweite Bewegung für abfallfreie Verpackungen.
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