
Highlights aus den vorgestellten Artikeln unter diesem Tag:












Ja, im Gegensatz zu Plastik bestehen unsere kompostierbaren Schalen aus löslichem Material (biologisch abbaubar in diesem Fall einschließlich Kraftpapier und weißem Karton), das nicht schädlich ist und nach der Entsorgung sicher verrottet.
Ja, natürlich. Diese Salatschüsseln aus Kraftpapier können sowohl heiße als auch kalte Speisen aufnehmen und sind daher für eine Reihe von Gerichten geeignet.
Auch wenn Ihr Verpackungsdesign in erster Linie für den einmaligen Gebrauch bestimmt ist, um die Gesundheit zu fördern, ist die Verpackung robust genug, um bei vorsichtiger Handhabung ein- oder zweimal wiederverwendet zu werden (Verpackungsnorm EN 13432).
EN 13432 ist die maßgebliche Norm der Europäischen Union für die Kompostierbarkeit von Verpackungsmaterialien und ein Eckpfeiler der EU-weiten Kunststoffabfallverordnung, der Verpackungsnorm EN 13432. Sie legt fest, ob ein Produkt nach europäischem Recht rechtmäßig als “kompostierbar” gekennzeichnet und vermarktet werden darf. Im Gegensatz dazu ist ASTM D6400 eine in den USA ansässige Norm, die von ASTM International entwickelt wurde und in erster Linie auf nordamerikanische Märkte abzielt. Beide weisen Ähnlichkeiten bei den Leistungsgrenzwerten (biologische Abbaubarkeit, Zerfall, Ökotoxizität) auf, unterscheiden sich jedoch in folgenden Punkten: Merkmal EN 13432 ASTM D6400 Frist für die Kompostierung 6 Monate 6 Monate Anforderung an die CO₂-Umwandlung ≥90% ≥60% Grenzwerte für Schwermetalle Streng (EU-Grenzwerte) Mäßig Zerfall (2-mm-Sieb) Erforderlich Erforderlich Test auf Pflanzenwachstumstoxizität Obligatorisch Obligatorisch Zulassung für die Kennzeichnung in der EU Ja Nein Fazit: Für jedes Produkt, das als kompostierbar ausgewiesen wird und auf den europäischen Markt gelangen soll – insbesondere gemäß der Richtlinie (EU) 2019/904 – ist die Norm EN 13432 gesetzlich vorgeschrieben und nicht optional.
Fordern Sie das offizielle EN 13432-Zertifikat an, das von einer benannten Stelle wie dem TÜV Austria oder DIN CERTCO ausgestellt wurde. Achten Sie auf anerkannte Logos wie „OK Compost INDUSTRIAL“ oder „BPI“ (für Nordamerika). Stellen Sie außerdem sicher, dass die Produktkennzeichnung der Richtlinie (EU) 2019/904 entspricht und keine allgemeinen oder irreführenden Umweltaussagen enthält – Verpackungsnorm EN 13432.
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