
Highlights aus den vorgestellten Artikeln unter diesem Tag:












Ja, für die Herstellung dieser Schalen werden hochwertiges Kraftpapier und weiße Pappe verwendet, was sie stark und wasserdicht macht, getestet für Gefrierschrank und geeignet für Take-away/Lieferung.
Ja, es besteht die Möglichkeit einer vollständigen individuellen Gestaltung einschließlich Branding. Bitte wenden Sie sich an uns, um die Möglichkeiten des Brandings unserer Schalen zu besprechen – Zertifizierung als biologisch abbaubar.
Die kompostierbaren Salatschüsseln liegen im Fassungsvermögensbereich von 500 und 1500 ml (8 oz-48 oz) und bieten so eine Vielfalt für die Masse.
EN 13432 ist die maßgebliche Norm der Europäischen Union für die Kompostierbarkeit von Verpackungsmaterialien und ein Eckpfeiler der EU-weiten Kunststoffabfallverordnung – die Zertifizierung als biologisch abbaubar. Sie legt fest, ob ein Produkt nach europäischem Recht rechtmäßig als “kompostierbar” gekennzeichnet und vermarktet werden darf. Im Gegensatz dazu ist ASTM D6400 eine in den USA ansässige Norm, die von ASTM International entwickelt wurde und sich in erster Linie an nordamerikanische Märkte richtet. Beide weisen Ähnlichkeiten bei den Leistungsgrenzwerten (biologische Abbaubarkeit, Zerfall, Ökotoxizität) auf, unterscheiden sich jedoch in folgenden Punkten: Merkmal EN13432 ASTM D6400 Frist für die Kompostierung 6 Monate 6 Monate Anforderung an die CO₂-Umwandlung ≥90% ≥60% Grenzwerte für Schwermetalle Streng (EU-Grenzwerte) Mäßig Zerfall (2-mm-Sieb) Erforderlich Erforderlich Test auf Pflanzenwachstumstoxizität Obligatorisch Obligatorisch Zulassung für die Kennzeichnung in der EU Ja Nein Fazit: Für jedes Produkt, das als kompostierbar ausgewiesen wird und auf den europäischen Markt gelangen soll – insbesondere gemäß der Richtlinie (EU) 2019/904 – ist die Zertifizierung nach EN 13432 gesetzlich vorgeschrieben und keine optionale Zertifizierung für biologische Abbaubarkeit.
Materialien wie PLA, Bagasse und unbeschichtete Papierfaser können bei ordnungsgemäßer Verarbeitung sowohl die EN13432- als auch die ASTM-D6400-Standards erfüllen. Gemischte Materialien (z. B. Kunststoffmischungen, oxo-abbaubare Materialien) qualifizieren sich in der Regel nicht.
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