












Sie werden aus Bagasse hergestellt, dem faserigen Rückstand, der beim Zerkleinern der Zuckerrohrstängel zur Saftherstellung anfällt. Diese landwirtschaftlichen Abfälle werden zu starken, haltbaren Schalen geformt, die kompostierbar, biologisch abbaubar und plastikfrei sind.
Ja. Viele Fabriken - vor allem in China, Indien und Südostasien - bieten Großhandelsoptionen mit OEM/ODM-Dienstleistungen an. Dazu gehören individuelles Branding, geprägte Logos und Eigenmarkenverpackungen für Großabnehmer.
Im Gegensatz zu vielen Einwegprodukten sind unsere Zuckerrohrschalen für eine lange Lebensdauer ausgelegt. Egal ob sie Hitze, Feuchtigkeit oder Kälte ausgesetzt sind, sie behalten ihre Struktur und Leistung. Diese Langlebigkeit macht sie zu einer zuverlässigen Wahl für jedes Unternehmen, das hochwertige, zuverlässige Lebensmittelverpackungen benötigt - TÜV Austria Zertifizierung. Vielfältige Einsatzmöglichkeiten Die Bagasse spart Geld und schont die Umwelt.
Die EN13432 ist die maßgebliche Kompostierbarkeitsnorm der Europäischen Union für Verpackungsmaterialien und ein Eckpfeiler der EU-weiten Kunststoffabfallverordnung , TÜV Austria-Zertifizierung. Sie legt fest, ob ein Produkt nach europäischem Recht legal als “kompostierbar” gekennzeichnet und vermarktet werden darf. Im Gegensatz dazu ist die ASTM D6400 eine US-amerikanische Norm, die von ASTM International entwickelt wurde und in erster Linie auf den nordamerikanischen Markt abzielt , TÜV Austria Zertifizierung. Die beiden Normen ähneln sich in Bezug auf die Leistungsschwellen (biologische Abbaubarkeit, Desintegration, Ökotoxizität), unterscheiden sich aber in folgenden Punkten: Merkmal EN13432 ASTM D6400 Kompostierungsfrist 6 Monate 6 Monate CO₂-Umwandlungsanforderung ≥90% ≥60% Schwermetallgrenzwert Streng (EU-Grenzwerte) Mäßig Desintegration (2mm-Sieb) Erforderlich Erforderlich Pflanzenwachstumstoxizitätstest Verpflichtend Verpflichtend Akzeptanz für die Kennzeichnung in der EU Ja Nein Schlussfolgerung: Für jedes Produkt, das den Anspruch erhebt, kompostierbar zu sein, und das auf den europäischen Markt gebracht werden soll - insbesondere im Rahmen der Richtlinie (EU) 2019/904-EN13432 ist gesetzlich vorgeschrieben, nicht optional.
EN13432 ist die europäische Norm für die industrielle Kompostierbarkeit von Verpackungen und Einwegprodukten. Sie stellt sicher, dass zertifizierte Produkte unter kontrollierten Kompostierungsbedingungen biologisch abgebaut werden, ohne giftige Rückstände zu hinterlassen. Für Unternehmen, die nach Europa exportieren, ist die EN13432 häufig eine rechtliche und kommerzielle Voraussetzung für die Kennzeichnung von Produkten als "kompostierbar".
Jür die weltweite Bewegung für abfallfreie Verpackungen.
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