Weißbuch zur Einhaltung der EU PPWR: Von den Artikeln zur Checkliste für die Ausführung (Importeur- und Markenausgabe, 2025-2026)

Zusammenfassung - was Sie tun müssen, bis wann

  • Kennen Sie das Gesetz: Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist jetzt Verordnung (EU) 2025/40, veröffentlicht im Amtsblatt am 22 Jan 2025und gilt ab 12. August 2026.

  • Design für Recycling: Von 1. Januar 2030dürfen Verpackungen nur dann in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen Recyclingfähigkeitsklassen A/B/C; von 1. Januar 2038nur A/B Noten sind zulässig. Delegierte Rechtsakte zur Festlegung von Noten/Kriterien kommen bis 1. Januar 2028.

  • Recycelter Kunststoffanteil: Unter 2030Die Mindestbeträge sind 30% PET berührungsempfindlich, 10% andere berührungsempfindliche Kunststoffe, 30% SUP-Getränkeflaschen, 35% andere Kunststoffe; diese steigen für 2040 (z.B., 65% für Flaschen/andere Kunststoffe). Die Berechnungs-/Verifizierungsmethode ist fällig bis 31. Dezember 2026.

  • Kompostierbare Stoffe: Durchlässige Tee-/Kaffeebeutel und weiche Portionspackungenund Klebeetiketten für Obst/Gemüse muss sein industriell kompostierbar bis 12. Februar 2028 (und bei Bedarf selbst kompostierbar).

  • Kennzeichnung: Die Kommission wird die harmonisierte Etiketten (einschließlich digital/QR) bis 12. August 2026. Etiketten für Abfallgefäße muss vorhanden sein bis 12. August 2028.

  • Einlagenrückgewähr (DRS): Die Mitgliedstaaten müssen DRS für gezielte Formate einsetzen, um zu erreichen 90% getrennte SammlungSysteme, die nach dem Inkrafttreten eingerichtet werden, müssen Folgendes erfüllen Mindestanforderungen bis zum 1. Januar 2029.

  • Grenzwert für PFAS-Signale: Die Verordnung legt eine 50 ppm PFAS-Gesamtgrenzwert (mit Dokumentationspflichten, wenn das Gesamtfluor eine Überschreitung anzeigt).

  • Kontext: EU-Verpackungsabfälle getroffen 186,5 kg pro Person im Jahr 2022, mit 41% recycelte Kunststoffverpackungen. Ihre Strategie muss darauf abzielen, den absoluten Abfall zu verringern und die Qualität des Recyclings zu erhöhen.

Eine vollständige Übersicht mit Diagrammen, Zeitplänen und Checklisten zur Umsetzung finden Sie in unserem vollständigen Weißbuch zur Einhaltung der EU-PPWR-Richtlinien (Importeur- und Markenausgabe, 2025).
📥Download des Weißbuchs (PDF)


1) Umfang und Aufgaben: Warum Importeure/Marken in erster Linie haften

  • Anwendbarkeit: Alle Verpackungen, alle Materialien, alle Bereiche. Importeure dürfen nur konforme Verpackungen in Verkehr bringen und muss sicherstellen, dass Kennzeichnung, technische Dokumentation und Rückverfolgbarkeit in Ordnung sind vor der ersten Platzierung.

  • Daten zur Verantwortung des Herstellers: Nachfolgend wird die Berichterstattung vereinfacht 10 t/Jahr pro Mitgliedstaat, mit jährliche Einreichungen bis zum 1. Juni.

Auswirkung: Einrichtung einer internen Rolle des "PPWR-Eigentümers" (Regulatory Manager) mit der Befugnis, Sendungen zu blockieren, denen technische Unterlagen, Etiketten oder Konformitätsnachweise fehlen.


2) Design-for-Recycling (DfR) & Recyclingfähigkeitsklassen

  • Tor 2030: Nur A/B/C wiederverwertbare Verpackungen erlaubt; Kriterien und Besoldungsgruppen-Schwellenwerte wird definiert über delegierte Rechtsakte/Durchführungsrechtsakte. Technisch nicht wiederverwertbar ist <70%gemäß den in künftigen Rechtsakten verwendeten Tabellen in Anhang II.

  • Tor 2038: Nur A/B erlaubt.

Importeur/Markenaktion:

  1. Durchführung von Material-zu-SKU-Bewertungen anhand der neuen DfR-Kriterien; 2) Entfernung von nicht konformen Bestandteilen (z. B. störende Druckfarben/Klebstoffe); 3) Validierung der Sortierbarkeit und der Verwertungswege in großem Maßstab gemäß der künftigen Methodik.


3) Obligatorischer Anteil an recyceltem Kunststoff

Mindestanteil an recyceltem Material pro Verpackungsart (Durchschnitt pro Anlage/Jahr):

  • Bis 2030: 30% PET berührungsempfindlich; 10% andere berührungsempfindliche Kunststoffe; 30% SUP-Getränkeflaschen; 35% andere Kunststoffe.

  • Bis 2040: 50% PET berührungsempfindlich; 25% andere berührungsempfindliche Kunststoffe; 65% SUP-Getränkeflaschen; 65% andere Kunststoffe.
    Überprüfungsmethode: Durchführungsrechtsakt bis 31. Dezember 2026Etiketten, die den recycelten Anteil angeben, müssen den Spezifikationen von 12. August 2028 (oder 24 Monate nach der betreffenden Handlung).

Aktion: Vertragliche Anforderung von Daten zur Lieferkette von Recyclingunternehmen; Budget für Audits durch Dritte, sobald das Verifizierungsgesetz in Kraft tritt.

PPWR-Konformität EU-Verpackungsverordnung
PPWR-Konformität EU-Verpackungsverordnung

4) Kompostierbare Gegenstände - eng und datiert

  • Bis 12. Februar 2028die folgenden muss industriell kompostierbar sein:
    a) Durchlässige Tee-/Kaffeebeutel und weiche Portionspackungen mit dem Produkt verwendet werden;
    b) Klebeetiketten auf Obst/Gemüse;
    und selbst kompostierbar wenn ein Mitgliedstaat dies verlangt.

Aktion: Für Tee-/Kaffee- und Frischwaren-SKUs: Bestätigung der Substrat-Zertifizierung nach EN 13432 (oder Nachfolger) durch benannte Stellen; Angleichung der Liner-/Klebstoff-/Farbsysteme.


5) Beschriftung und digitale Datenträger

  • Die Kommission handelt bis zum 12. August 2026: Harmonisierte Etiketten, Formate und standardisierte offene digitale Träger (QR) für Materialidentifizierung, EPR-Identifizierung und (bis 2030) Offenlegung bedenklicher Stoffe.

  • Etiketten für Abfallbehälter bis 12. August 2028; DRS-Etiketten an die EU-Vorgaben angepasst; Vermeidung irreführender Nachhaltigkeitssiegel.

Aktion: Reservieren Sie bereits jetzt Platz auf den Paneelen/QRs der Kunstwerke; aktualisieren Sie die Etikettenarchitektur, sobald die Akte veröffentlicht ist; verknüpfen Sie die QRs mit den aktuellen technischen Daten (Materialcodes, End-of-Life, EPR-System-ID).


6) DRS, getrennte Sammlung und Recyclingziele

  • DRS: Verpflichtung zur Erfüllung 90% Sammlung für bestimmte Getränkeformate; Systeme, die nach dem Inkrafttreten eingerichtet werden, müssen die Mindestanforderungen bis zum 1. Januar 2029 erfüllenAltsysteme sind ausgenommen, wenn sie bereits auf 90% bis 2029.

  • EU-Recyclingziele: 60-75% nach Material und 70% insgesamt bis 2030 beibehalten; Überprüfung der nationalen Flugpläne.

Aktion: Bestätigung der SKU-Erfassung in den DRS der Mitgliedstaaten; Harmonisierung der Strichcodes/Kennzeichnungen; Modellierung der Geldflüsse bei der Einzahlung und der umgekehrten Logistik.


7) Chemikalien-Signale - PFAS

  • PFAS-Grenzwert: 50 ppm PFAS insgesamt (als Fluor) Dokumentationspflichten auslösen; bereit sein, auf Anfrage Nachweise über gemessene Mengen vorzulegen. Erstellen Sie PFAS-freie Spezifikationen, wo dies möglich ist.


8) Marktkontext - warum dies wirtschaftlich wichtig ist

  • 186,5 kg pro Person Verpackungsabfälle im Jahr 2022; 83,4 Mio. t insgesamt; 41% der recycelten Kunststoffverpackungen. Ausschreibungen von Kunden und Einzelhändlern werden zunehmend auf die PPWR-Bereitschaft und den verifizierten Recyclinganteil abgestellt.


9) 12-wöchiger PPWR-Umsetzungsplan (Importeur/Marke)

Woche 1-2 | Mobilisieren und kartieren

  • Ernennung des PPWR-Eigentümers; Erstellung eines RACI.

  • Zuordnung von SKUs zu Materialfamilien; Kennzeichnung berührungsempfindlicher Kunststoffe; Kennzeichnung von DRS-Subjektartikeln.

  • Abfrage von Lieferantendaten (DfR, recycelter Inhalt, Kompostierbarkeit, PFAS-Erklärung).

Woche 3-4 | Risikobildschirm

  • Bewertung SKUs vs. 2030 A/B/C Wiederverwertbarkeit; Identifizierung gefährdeter Klebstoffe/Farben/Add-Ons.

  • Für Bagasse/Papierschalen/-becherValidierung von nassfesten Chemikalien; für CPLAValidierung der Kristallinität/Wärmeverformung und der Sortierbarkeit.

  • Entwurf eines Artwork-Panels für QR + harmonisierte Etiketten.

Woche 5-6 | Neugestaltung & Beschaffung

  • Nicht konforme Komponenten austauschen; Pigmente/Farben an DfR anpassen.

  • Sicherung der Versorgung mit recycelten Inhaltsstoffen (PCR-PET/PP/PE-Ströme); Festlegung eines Prüfpfads zur Erfüllung des Verifizierungsgesetzes 2026.

Woche 7-8 | Dokumentation & Prüfung

  • Bauen Sie Anhang VII-ähnlichen technischen Unterlagen (Materialien, DfR-Begründung, Nachweispfad für den Recyclinggrad, Berechnungsgrundlage für den Recyclinganteil).

  • Laborversuche: Delamination, Ausbluten der Tinte, Verdichtung, MRF-Erkennbarkeit.

Woche 9-10 | Beschriftung & digital

  • Erzeugen Sie EPR/DRS Bezeichner; konfigurieren QR Landung mit Materialcodes, Entsorgungshinweisen, Angabe des Recyclinganteils (falls verwendet).

Woche 11 | Recht & Wirtschaft

  • Aktualisierung der Qualitätsvereinbarung für Lieferanten (SQA) mit Garantien für recycelte Inhalte, Änderungsmitteilung, PFAS-Klauselund Prüfungsrechte.

  • Anpassung der DRS-Bearbeitungsgebühren an die Preisgestaltung.

Woche 12 | Go-live & Rückblick

  • Pilotprojekt in 1-2 Mitgliedstaaten; Überwachung der Rücklauf-/Beschwerdesignale.

  • Fertigstellung des Fahrplans 2026-2030 für die Umstellung auf A/B bis 2038.

12 Wochen PPWR-Durchführungsplan
12-wöchiger PPWR-Implementierungsplan

10) ERP/PLM-Feldvorlage (ausgerichtet auf Bagasse / Papierschüssel / Papierbecher / CPLA)

Verwenden Sie diese Datenfelder pro SKU, um die Meilensteine 2028/2030 zu erfüllen und zukunftssicher zu machen.

Identifizierung des Kerns

  • SKU, GTIN/EAN, EU-Status (Importeur/Hersteller), Mitgliedstaat(en), in Verkehr gebracht, EPR-Register-ID(s).

Material und Konstruktion

  • Vorherrschendes Material (gemäß Tabelle in Anhang II), Gewichtsanteil (%), Komponentenliste (Deckel, Trägermaterial, Etikett, Klebstoff, Farbe/Lack), Barriere-/Beschichtungstyp, Pigment-Masterbatch-ID(s).

Wiederverwertbarkeit & DfR

  • Zielsorte (A/B/C) und Begründung; Sortierbarkeitsmerkmale; abnehmbare Komponenten; durchgeführte MRF-Tests; voraussichtlicher Verwertungsweg in großem Maßstab.

Recycelter Inhalt (nur Kunststoffe)

  • Zielbereich 2030/2040; % recycelt (Durchschnitt pro Anlage, pro Jahr); Herkunft der Rohstoffe (Post-Consumer); Überprüfungsmethode (gemäß Gesetz 2026); Link zum Auditnachweis.

Kompostierbarkeit (falls zutreffend)

  • Gegenstand fällt unter Art. 9(1)-Liste (J/N); Zertifikats-ID (Industrie/Haushalt, falls erforderlich); Prüfstelle; Ablauf der Gültigkeit.

Etikettierung & digital

  • Harmonisierter Etikettensatz verwendet; Sprache eingestellt; DRS-Kennzeichnung (J/N); QR Schema: Materialcode, Entsorgungsweg, EPR-ID, recyceltes % (falls beantragt).

Chemikalien

  • PFAS-Screening-Ergebnis (ppm F); Ort des Nachweises der Einhaltung.

Logistik/Abmessungen

  • Leerraumverhältnis (für Artikel 24); Abmessungen der Einheiten; Optimierung der Kisten/Paletten; Anteil der Transportschäden.

Kategorie Add-ons

  • Bagasse-Schalen: Nassfestigkeits-Additivfamilie; Öl-/Fettbeständigkeit; Heißfülltemperatur.

  • Pappbecher/Schüsseln: Liner-Typ (PE/Dispersion/Bioliner); Delaminierungstest; Fasern des Becherstoffs (neu/recycelt).

  • CPLA-Besteck: Kristallinität %, Wärmeformbeständigkeit, MRF-Nachweisbarkeit; Demontagehinweise.

Laden Sie das PPWR Compliance Kit herunter (Excel, 4 Blätter)


11) Checkliste für das Audit des Importeurs/der Marke (Auszug)

  • Vor der Einfuhr: Überprüfen Sie Artikel 12 Bereitschaft zur Kennzeichnung, Vollständigkeit der technischen Unterlagen und PFAS-Erklärung.

  • Beim Wareneingang: Die stichprobenartige QR-Prüfung führt zu aktuellen Daten; ggf. DRS-Markierung bestätigen.

  • Vierteljährlich: Überprüfung der Durchschnittswerte für den Recyclinganteil in den Werken; Vorbereitung auf die Überprüfung durch Dritte gemäß dem Gesetz von 2026.


12) Zu verwaltende KPIs

  • % SKUs zugeordnet zu A/B/C% Band bereits A/B.

  • %-Kunststoff-SKUs, die die Mindestanforderungen für 2030 erfüllen (nach Format).

  • % kompostierbare SKUs zertifiziert nach Art. 9(1) Verpflichtungen.

  • %-Etiketten entsprechen den Vorschriften von 2026; %-Behälter werden bis 2028 etikettiert.

  • Tendenz der DRS-Rücklaufquote zu 90%.


FAQ

Q1. Ab wann gilt der PPWR?
A. Es gilt ab 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten (unmittelbar geltende Verordnung).

Q2. Meine Teebeutel/Kaffeekapseln - was ist das Besondere?
A. Durchlässige Tee-/Kaffeebeutel und weiche Portionspackungensowie Klebeetiketten auf Obst/Gemüsesein muss industriell kompostierbar bis 12. Februar 2028 (heimkompostierbar, wenn ein Mitgliedstaat dies verlangt).

Q3. Muss ich jetzt die Zielvorgaben für den Recyclinggrad erfüllen?
A. Klassen A/B/C werden Marktzugangsbedingungen ab 1. Januar 2030dann A/B nur ab 1. Januar 2038. Verwenden Sie 2025-2029 für die Neugestaltung und Validierung.

Q4. Wie berechne ich den recycelten Anteil von Kunststoffen?
A. Folgen Sie der Durchführungsrechtsakt der Kommission bis 31. Dezember 2026 fällig; berechnen als durchschnittlich pro Produktionsstätte/Jahr für das definierte Format.

Q5. Kann ich jetzt eine recycelte %-Verpackung beantragen?
A. Sie können, aber von 12 Aug 2028 solche Angaben/Etiketten müssen den PPWR-Spezifikationen (und der Methodik nach Artikel 7) entsprechen.

Q6. Wie sieht es mit der DRS-Abdeckung aus?
A. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die DRS 90% Sammlung für die angestrebten Getränkeformate; Systeme, die nach dem Inkrafttreten eingerichtet werden, müssen den Mindestanforderungen bis zum 1. Januar 2029.

Q7. Muss ich meine Behälteretiketten ändern?
A. Ja-harmonisierte Etiketten auf Abfallbehältern bis zum 12. August 2028, abgestimmt auf die festgelegten Verpackungsetiketten bis 12. August 2026.

Q8. Gibt es einen PFAS-Grenzwert?
A. Die Verordnung legt eine 50 ppm PFAS-Gesamtgrenzwertund löst damit Dokumentationspflichten aus; viele Marken gehen zu PFAS-freien Spezifikationen über.

Referenzen

    1. Europäische Kommission - Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle.

    2. Amtsblatt der Europäischen Union, Jan 2025 - PPWR Volltext.

    3. Pressemitteilung des Europäischen Rates - Vereinbarung über Verpackungen und Verordnung über Verpackungsabfälle.

    4. Eurostat - Statistik der Verpackungsabfälle, 2022.

    5. Europäisches Parlament - Berichte über Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Verpackungen.

    6. RecyClass - Richtlinien für Design-for-Recycling.

    7. CEN - EN 13432: Anforderungen an Verpackungen, die durch Kompostierung verwertet werden können.

    8. Ellen MacArthur Foundation - Fortschrittsbericht über das globale Engagement.

    9. Europäisches Umweltbüro - PFAS in Lebensmittelverpackungen.

    10. OECD - Erweiterte Herstellerverantwortung in Verpackungssystemen.

    11. Europäische Kommission - FAQs zur Richtlinie über Einwegkunststoffe und den Übergang zu PPWR.

Junso Zhang, Gründer von Bioleader® und Experte für nachhaltige Verpackungen
Junso Zhang

Gründer von Bioleader® | Experte für nachhaltige Verpackungen

15+ Jahre Erfahrung bei der Förderung nachhaltiger Lebensmittelverpackungen. Ich biete leistungsstarke Lösungen aus einer Hand - von Zuckerrohr-Bagasse & Maisstärke zu PLA & Papier-Gewährleistung, dass Ihre Marke grün, konform und kosteneffizient bleibt.

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