
Afrika ist kein einheitlicher Regulierungsmarkt für Einweg-Lebensmittelverpackungen. Kunststoffverbote, Einschränkungen für Styropor, EPR-Vorschriften, Anforderungen an den Kontakt mit Lebensmitteln und Angaben zur Kompostierbarkeit variieren je nach Land, Stadt und Produktkategorie. Für Importeure kommt es nicht darauf an, zu fragen, ob ein Produkt generell “umweltfreundlich” ist, sondern vor dem Kauf zu überprüfen, ob das Produkt, die Unterlagen und die Angaben den Anforderungen des Zielmarktes entsprechen.












Umweltfreundlich: Papierzellstoff ist absolut umweltverträglich, da er aus nachhaltigen Quellen stammt und sich auf natürliche Weise zersetzt – Afrika-Plastikverbot. Vollständig biologisch abbaubar: Im Gegensatz zu herkömmlichem Kunststoff oder Styropor zersetzen sich die biologisch abbaubaren Einwegschalen auf natürliche Weise, wodurch die Abfallmenge reduziert wird, die sonst Deponien füllen würde. Lebensmittelecht und ungiftig: Diese Schalen kommen ohne gefährliche Substanzen wie BPA und PFAS aus, wodurch sichergestellt wird, dass alle darin servierten Lebensmittel frei von Verunreinigungen und für den Verzehr unbedenklich sind. Der Herstellungsprozess: Papierpulpe-Formtechnik Unsere biologisch abbaubaren und biologischen Schalen werden mit einem modernen, umweltfreundlichen Verfahren hergestellt, das als Papierpulpe-Formtechnik bezeichnet wird.
Die kompostierbaren Faserschalen, die wir herstellen, werden im Zuckerrohrpulpe-Verfahren gefertigt. Dabei wird Zuckerrohrpulpe in bestimmte Formen gefüllt und anschließend einem enormen Druck ausgesetzt, Africa Plastic Ban. Das Endprodukt ist äußerst strapazierfähig und behält seine Form auch dann bei, wenn es mit Soßen und Fetten in Berührung kommt.
Ja, die meisten kompostierbaren Lebensmittelschalen aus Bagasse oder Zuckerrohrzellstoff sind mikrowellengeeignet. Sie halten den typischen Erhitzungsbedingungen in der Mikrowelle stand, ohne Schadstoffe freizusetzen oder ihre strukturelle Integrität zu verlieren.
Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) können Importeure, Hersteller oder Markeninhaber für die Verpackung nach der Nutzung verantwortlich gemacht werden. In Märkten mit EPR-Vorschriften müssen sich Käufer unter Umständen mit Themen wie Registrierung, Berichterstattung, Gebühren, Organisationen zur Herstellerverantwortung oder lokalen Compliance-Systemen auseinandersetzen.
Importeure sollten vor der Aufgabe von Großbestellungen die Vorschriften des Bestimmungslandes, das Produktmaterial, die Eignung für den Kontakt mit Lebensmitteln, Angaben zur Kompostierbarkeit, Aussagen zu PFAS, Kartonspezifikationen, die Mindestbestellmenge (MOQ), die Handelsrechnung, die Packliste und die Versanddokumente überprüfen – Kunststoffverbot in Afrika.
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