













Ja, diese Behälter sind das Nonplusultra, denn die Verbraucher können ihre Speisen in diesen Behältern aufwärmen und brauchen kein anderes Serviergeschirr zu reinigen.
Ja, unsere Salatschüsseln zum Mitnehmen sind umweltfreundlich, da sie aus biologisch abbaubaren Materialien wie Kraftpapier und weißem Papierkarton hergestellt werden, was besser ist als Plastik.
Betriebs- und Designentscheidungen, die die ökologische Nachhaltigkeit fördern, beinhalten umweltfreundliche Praktiken und beeinträchtigen nicht die Wirtschaftlichkeit des Geschäftsbereichs (EN 13432). Wir stellen strapazierfähiges Kraftpapier sowie weißes Kartonpapier für die Herstellung unserer biologisch abbaubaren Einwegschalen mit aufgedrucktem Logo her. Kraftpapier ist robust, umweltfreundlich und kompostierbar. Naturbraunes Kraftpapier ist die richtige Wahl für umweltbewusste Verbraucher.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen. PLA (Polymilchsäure) muss nach EN 13432 zertifiziert und ausschließlich für die industrielle Kompostierung gekennzeichnet sein. Die EU akzeptiert keine Angaben zur Heimkompostierbarkeit von PLA, es sei denn, diese ist separat zertifiziert (z. B. „OK Compost HOME“ durch den TÜV) – EN 13432. Die Produkte müssen zudem mit dem korrekten Kennzeichen versehen sein, um Strafen wegen Greenwashing zu vermeiden.
EN13432 ist die maßgebliche Kompostierbarkeitsnorm der Europäischen Union für Verpackungsmaterialien und ein Eckpfeiler der EU-weiten Kunststoffabfallverordnung. Sie legt fest, ob ein Produkt nach europäischem Recht legal als "kompostierbar" gekennzeichnet und vermarktet werden darf. Im Gegensatz dazu ist die ASTM D6400 eine US-amerikanische Norm, die von ASTM International entwickelt wurde und in erster Linie auf die nordamerikanischen Märkte abzielt. Die beiden Normen ähneln sich in Bezug auf die Leistungsschwellen (biologische Abbaubarkeit, Desintegration, Ökotoxizität), unterscheiden sich aber in folgenden Punkten: Merkmal EN13432 ASTM D6400 Kompostierungsfrist 6 Monate 6 Monate CO₂-Umwandlungsanforderung ≥90% ≥60% Schwermetallgrenzwert Streng (EU-Grenzwerte) Mäßig Desintegration (2mm-Sieb) Erforderlich Erforderlich Pflanzenwachstumstoxizitätstest Obligatorisch Obligatorisch Akzeptanz für Kennzeichnung in der EU Ja Nein Schlussfolgerung: Für jedes Produkt, das behauptet, kompostierbar zu sein, und das auf den europäischen Markt gebracht werden soll - insbesondere im Rahmen der Richtlinie (EU) 2019/904 - ist die EN 13432 gesetzlich vorgeschrieben, nicht optional.
Jür die weltweite Bewegung für abfallfreie Verpackungen.
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